Selbstständigenvorsorge: Geld zurück?
Jenes Geld, das Selbstständige an eine von ihnen gewählte Vorsorgekasse zahlen, bei der es gewinnbringend veranlagt wird, ist die sogenannte Selbstständigenvorsorge. Zu welchen Bedingungen können Sie Ihr Geld wieder zurückverlangen?
Am 1. Jänner 2008 wurde der Krankenversicherungsbeitrag für Selbstständige gesenkt. Die frei gewordenen Mittel wurden gleichzeitig von Gesetzes wegen auf die Vorsorgekassen umgeleitet. Seither gehen rund 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbstständigenvorsorge an die verschiedenen Vorsorgekassen. Diese Zahlungen sind als Betriebsausgaben steuermindernd. Die Veranlagung in der Vorsorgekassa erfolgt ebenfalls steuerfrei.
Wann bekommen Sie Ihr Geld wieder zurück?
Leistungen aus der Vorsorgekasse können beim Pensionsantritt oder Tod des Versicherten bezogen werden. Wobei im letzten Fall die Auszahlung nicht mehr an den Versicherten selbst möglich ist. Weiters wird ausgezahlt, wenn die Gewerbeberechtigung zwei Jahre erloschen ist oder ruht bzw. die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wurde. Bitte beachten: zuvor mindestens drei Jahre Beiträge einzahlen.
Drei Varianten
Wenn nun die Auszahlung begehrt wird, gibt es drei Möglichkeiten, zu seinem Geld zu kommen. 1) Es gibt die Zahlung eines Einmalbetrags, die einem fixen Steuersatz von sechs Prozent unterliegt. 2) Die Auszahlung des Guthabens wird als monatliche Rente überwiesen, was steuerfrei ist. 3) Die dritte Möglichkeit ist die Übertragung des Guthabens auf eine andere Vorsorgekasse. Dieser Vorgang ist steuerlich unerheblich, da es sich um keine Auszahlung im engeren Sinne handelt.
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