OGH-Urteil zur Nutzung von Adressen
Achtung Adressverlage und Direktmarketingunternehmen: Es gibt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Verwendung personenbezogener Daten für diese Betriebe.
Diese sind berechtigt, die durch sie erhobenen oder ermittelten Daten an Dritte zu übermitteln, um diese Daten wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können. Verboten ist ihnen, Daten, die sie von Dritten zur Erfüllung eines Auftrages erhalten haben, weiter zu verwerten, da diese nicht von Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen für Marketingzwecke „erhoben“ wurden. Daraus folgt, dass eine Umgehung von Datenübermittlungen unter Zwischenschaltung eines Adressverlags und Direktmarketingunternehmens ohne Zustimmung des Betroffenen nicht möglich ist.
Hier geht es zum Urteil.
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