Lebenslanges Lernen. Wer zahlt’s?
Wie so oft im Leben kommt es auch bei der Fort- und Weiterbildung darauf an, wer etwas lernen möchte und vor allem was. Es macht tatsächlich einen Unterschied, ob der Unternehmer oder der Mitarbeiter einen Englischkurs besuchen möchte oder muss. Es wird davon ausgegangen, dass das private Interesse des Lernwilligen im Vordergrund steht. Wenn der Betrieb nachweisen kann, dass der Angestellte künftig mit neuen Kunden aus den USA verhandeln muss, sieht die Sache plötzlich wieder anders aus. Was gilt jetzt wann?
Der Reihe nach ... Starten wir damit, ein paar Begrifflichkeiten zu sortieren. Zuerst wird entschieden, ob der Unternehmer oder ein im Betrieb Beschäftigter aus- oder weitergebildet werden soll. Danach wird geklärt, ob die Bildung eine Aus- oder eine Weiterbildung darstellt. Wichtig ist auch, wer der Anbieter ist. Zu guter Letzt muss man sich den Inhalt dieser Bildungsmaßnahme anschauen.
Unterscheidung: Aus- oder Weiterbildung!
Bei der Unterscheidung, ob eine Person nun Unternehmer oder angestellt ist, tauchen hoffentlich nicht allzu viele Fragen auf. Ob eine Bildungsmaßnahme nun eine Aus- oder Weiterbildung ist, wirft schon mehr Fragen auf.
Aus- oder Weiterbildung?
Von einer Weiterbildung spricht man, wenn vom Lernenden Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden, die in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der schon bisher ausgeübten Tätigkeit verwendet werden können. Eine Ausbildung hingegen ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, sich Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die eben nicht im Rahmen der bisher ausgeübten Tätigkeit Eingang finden. Erlauben Sie mir nach der grauen Theorie ein plakatives Beispiel: Der Automechaniker, der sich auf die neuesten Motor-Management-Technologien einschulen lässt, bildet sich weiter. Die Sekretärin, die eine Schulung zur Heilmasseurin absolviert, bildet sich aus.
Schulen lassen – bei wem?
Die Anbieterwahl ist nicht so frei, wie man vielleicht glauben möchte. Sie erlauben mir wieder ein plakatives Beispiel: Ein Staplerkurs beim WIFI wird wahrscheinlich von keinem österreichischen Finanzamt hinterfragt. Die Ausbildung zum Lohnverrechner oder Bilanzbuchhalter an den dafür zuständigen Akademien wird wahrscheinlich nie ein Thema sein, insbesondere dann, wenn sie mit einer solchen Prüfung endet. Eine Ausbildung in einem alternativ-energetischen Bereich, durch einen selbsternannten Trainer, wird bei einer Steuerprüfung wahrscheinlich zu keinen abzugsfähigen Ausgaben führen.
Die Anbieterwahl ist nicht so frei, wie man vielleicht glauben möchte.
Gültige Absetzbarkeit
Zum Schluss kommen wir zur spannenden Frage, welche Bildungsausgaben zu einer steuerlichen Absetzbarkeit führen. Beginnen wir damit, dass sich der Unternehmer selbst bilden lässt und das selbstverständlich auch selbst bezahlt. In diesem Fall sind Weiterbildungsmaßnahmen voll steuerlich absetzbar, zumeist sind solche Fortbildungen ja auch durch Gesetze oder Kammern vorgeschrieben.
Bildet sich der Kreativbetrieb in einer unternehmensfremden Materie aus, kommt es darauf an, ob in weiterer Folge das Tätigkeitsfeld erweitert werden soll oder nicht. Lässt sich also ein Drucker zum Grafikdesigner ausbilden, um danach in beiden Geschäftsfeldern aktiv zu sein, wird eine steuerliche Absetzbarkeit sicherlich gegeben sein. Aufpassen muss der Unternehmer aber bei Bildungsmaßnahmen, die von der Finanz der privaten Sphäre zugeordnet werden. Darunter fallen Schulungen, die Allgemeinwissen vermitteln, wie etwa ein (Basis-)Englischkurs. Kurse in Italienisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch sind auch privat, sorry. Wie es mit einem Finnisch-, Schwedisch-, Russisch- oder Kantonkurs aussieht, wird die Judikatur klären müssen.
Geltendmachung für Mitarbeiter
Lässt sich der Arbeitnehmer bilden, kommt es darauf an, in welcher Materie die Bildung vonstattengeht und wer zahlt. Denn dieser hat möglicherweise den steuerlichen Benefit. Angenommen, der Chef bezahlt eine Bildungsmaßnahme in einem Bereich, die zum Unternehmen passt – dann besteht eine Win-win-Situation. Der Arbeitnehmer wird ausgebildet, steigert seinen Wert für das Unternehmen und muss dafür nichts zahlen. Der Arbeitgeber kann die Bildungskosten steuerlich voll nutzen. Ermutigt der Chef seine Buchhalterin, sich zur Lohnverrechnerin ausbilden zu lassen und übernimmt dafür die Kosten, ändert sich nichts. Wahrscheinlich werden sich die beiden aber darüber unterhalten, wie lange die Dienstnehmerin bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen die anteiligen Fortbildungskosten ersetzen muss.
Ein Kurs in (Basis-) Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch ist privat.
Bezahlt der Unternehmer seinem Buchhalter beispielsweise den Pkw-Führerschein, so geht die Finanz davon aus, dass die persönlichen Interessen des Dienstnehmers überwiegen und streicht die Kosten. Bezahlt der Chef den Lkw-Führerschein und der Buchhalter wird forthin auch als Lkw-Fahrer eingesetzt, überwiegen schon wieder die Interessen des Unternehmens. Es kommt also, wieder einmal, darauf an!
Zahlende Arbeitnehmer
Bezahlt also der Arbeitnehmer seine Weiterbildung (also Bildung in der bisher ausgeübten Tätigkeit) selbst, dann sind diese Kosten selbstverständlich beim Lohnsteuerausgleich geltend zu machen und mindern die Lohnsteuer. Spannender wird es bei Ausbildungen, also dem Erlernen neuer Fähigkeiten in einer anderen als der bisher ausgeübten Tätigkeit. Hier neigen manche Finanzämter dazu, abzuwarten, ob und wann der Steuerpflichtige im neuen Tätigkeitsfeld tätig wird. Das ist leider eine unschöne Vorgehensweise. Richtig spannend wird es dann, wenn sich beispielsweise eine Sekretärin zur Masseurin ausbilden lässt und ihre unselbstständige Tätigkeit aufgibt, um sich mit einem Massageinstitut selbstständig zu machen. Es kann passieren, dass man sich in der Steuererklärung über mehrere Jahre eigenartig verrenken muss.
Fazit
Wenn Sie solch einen drastischen Schritt planen, möchte ich Ihnen eine Beratung sehr nahelegen! Im Vorfeld lässt sich wesentlich mehr gestalten als danach. Bildung, Bildung, Bildung ist steuerlich voll nutzbar und durch nichts zu ersetzen. Wir kennen alle den WIFI-Slogan ... Auch wenn ich ihn für nicht besonders gelungen halte, liegt doch viel Wahrheit darin.
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