Ich will Spaß, ich geb Gas
Nach diesem kurzen Ausflug in die Zeit der Neuen Deutschen Welle der frühen 80er, darf ich Sie jetzt wieder in die Neuzeit zurückholen. Nachdem uns Markus 1982 schon im Radio erklärte, dass sein Maserati 210 geht, sind wir im Jahr 2020 dazu übergegangen, uns zu überlegen, wie viel CO2 der Maserati bei 210 km/h pro Kilometer ausstößt. Die Antwort darauf freut leider nur den Finanzminister. Einerseits kassiert er bereits beim Ankauf des besungenen italienischen Sportwagens kräftig NOVA und andererseits wird wohl bei diesem Tempo die eine oder andere nicht von der Steuer absetzbare Gebühr an die am Straßenrand postierten Freunde und Helfer abzuführen sein.
Zum Jahresende wird dem Steuerberater mit dem guten Kaffee sehr oft die Frage gestellt, wie man denn den Gewinn rechtlich korrekt vielleicht nicht doch noch ein wenig schmälern könnte (Steueroptimierte Gewinnschmälerung). Diese Frage taucht 2020 zugegebenermaßen leider seltener auf als in den vergangenen Jahren. Dabei gibt es aktuell eine sehr spannende Förderaktion der aws mit dem Titel „aws Investitionsprämie“.
Nutzen Sie die aws Investitionsprämie!
Kurz umrissen geht es bei dieser Förderung darum, dass Unternehmen mit Sitz in Österreich eine steuerfreie, nicht rückzahlbare Förderung von 14 Prozent erhalten, wenn sie Investitionen zwischen 5.000 Euro und 50 Millionen Euro (jeweils netto) tätigen, die sich im Bereich der Ökologisierung, Digitalisierung bzw. Gesundheit bewegen. Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt und vor 1. März 2021 begonnen werden. Als „Beginn“ gilt z. B. die Bestellung oder der Abschluss eines Kaufvertrages.
Was hat das jetzt mit dem Auto zu tun?
Die Anschaffung eines neuen „Pkw mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km“ (siehe auch Nachhaltig: Die heilige Kuh Auto), also ein reines Elektroauto bzw. ein mit Brennstoffzelle betriebener Pkw, ist eine Investition in das abnutzbare Anlagevermögen, die (nach heutigem Stand) die Förderkriterien des aws erfüllt. Demnach sind 14 Prozent der Nettokaufsumme vom aws refundierbar. Daneben werden unter dem Titel „E-Mobilitätsförderung 2020“ entsprechende Pkw nochmal mit 5.000 Euro gefördert, wobei 2.000 Euro der jeweilige Automobilimporteur berappen darf und 3.000 Euro vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz: BMK) gesponsert werden. Wird mit Ankauf des E-Autos auch noch die entsprechende Ladeinfrastruktur, also eine Wallbox (Ladestation für E-Autos) oder etwas Vergleichbares, angeschafft und installiert, so beteiligt sich das BMK hier nochmals mit 600 Euro. Selbstverständlich können diese Ausgaben vom aws gefördert werden. Zusätzlich ist bei „Pkw mit einem CO2 …“ der volle Vorsteuerabzug möglich, wenn diese netto bis maximal 40.000 Euro kosten. Ebenso verzichtet der Staat bei diesen Autos auf die NOVA und die motorbezogene Versicherungssteuer. Bei der Privatnutzung eines E-Firmenautos entfällt bei der Lohnverrechnung die Berechnung des Sachbezugs.
Die Förderungen zahlen sich wirklich aus.
Rechenbeispiel
Erlauben Sie mir eine kurze Rechnung: Ein Pkw mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km kostet beim Händler 48.000 Euro. Ziehen wir nun die Mehrwertsteuer in Höhe von 8.000 Euro und die E-Mobilitätsförderung 2020 von 5.000 Euro ab, liegen wir bei 35.000 Euro. Abzüglich der 14-prozentigen aws-Förderung kostet das Auto also nur mehr 30.100 Euro. Sollten Sie also tatsächlich über die Anschaffung eines Pkw für Ihren Betrieb nachdenken, denken Sie bitte nicht zu lange nach, die Förderung des aws endet mit 28. Februar 2021.
Fahrten mit Öffis
Die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden aktuell nicht besonders gefördert, wenn man die Subventionen des Staates mal außer Acht lässt. Ein kurzer steuerlich geprägter Blick sei mir aber trotzdem erlaubt. Der Unternehmer fährt von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle, wenn er ein Auto benutzt, im Gegensatz zum Dienstnehmer, beruflich. Die Kosten für den täglichen Heimweg sind daher steuerlich absetzbar. Der Arbeitnehmer erhält im Gegensatz dafür den Verkehrsabsetzbetrag.
Öffi-Tickets sind für Unternehmer bei vollem Vorsteuerabzug
Wenn der Unternehmer für seinen Arbeitsweg nun ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, sind folgerichtig die dafür anfallenden Kosten ebenso beruflich bedingt und daher absetzbar. Gleichfalls steht der volle Vorsteuerabzug zu. Wird also eine Jahreskarte oder Betriebsausgaben. Wenn der Unternehmer für seinen Arbeitsweg nun ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, sind folgerichtig die dafür anfallenden Kosten ebenso beruflich bedingt und daher absetzbar. Gleichfalls steht der volle Vorsteuerabzug zu. Wird also eine Jahreskarte oder werden mehrere Monatskarten für die Strecke Wohnort–Arbeitsort gekauft, so sind diese Betriebsausgaben. Die von den ÖBB herausgegebene Österreichcard fällt aber aus Sicht der Finanz nicht darunter, weil ja nicht nur eine Strecke befahren werden kann, sondern alle und insofern – wiederum aus Sicht der Finanz – der private Vorteil im Vordergrund steht. Der Steuerberater mit dem guten Kaffee wartet schon lange darauf, dass sich jemand findet, der diese Sicht widerlegt und eine diesbezügliche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlangt.
Wie bei der Monatskarte verhält es sich bei Einzelfahrten, wenn also der Unternehmer öffentlich zu verschiedenen Kunden reist. Diese sind mit vollem Vorsteuerabzug Betriebsausgaben.
Ähnlich ist die Situation, wenn nicht der Unternehmer reist, sondern der Mitarbeiter. Zahlt der Unternehmer seinen Mitarbeitern beispielsweise die Jahreskarte für den Zug, so sind diese Kosten quasi als Werkverkehr voll abzugsfähig und die Vorteile des Arbeitnehmers stellen keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar. Ich hoffe sehr, dass nach den Wirren des Jahres 2020 das Jahr 2021 ein ruhigeres wird und alle wieder in bisher gewohnter Manier miteinander umgehen können.
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