Geheimtipps für Förderungen
Die Zeiten sind längst vorbei, in denen Personen einen Beruf erlernt haben und dann viele Jahre mit dem erworbenen Wissen am Arbeitsmarkt erfolgreich auftreten. Arbeitnehmer und vor allem Arbeitgeber stehen der Herausforderung einer sich rasant entwickelnden Welt gegenüber, in der Wissen eine immer kürzere Halbwertszeit aufweist. Dennoch müssen Chefs beim Thema Ausbildung Geld in die Hand nehmen. Sei es für die Mitarbeiter oder für sich selbst. Hier zwei weniger bekannte Tipps, um Förderungen zu lukrieren.
Was über den österreichischen Unternehmern kreist, ist der Fachkräftemangel in immer stärkerem Ausmaß. Betroffen davon sind ebenso Marketing und Werbung mit den vielfältigen Ausprägungen, die Spezialwissen benötigen. Wenn auch von wirtschaftspolitischer Seite immer mehr Maßnahmen eingeleitet werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, so ist der Unternehmer immer wieder damit konfrontiert, dass Mitarbeiter für die notwendigen Belange ausgebildet werden müssen. Diese Maßnahmen kosten Geld und verschlingen vor allem innerbetriebliche personelle Ressourcen.
Mit der Förderung die finanzielle Belastung auf ein leistbares Maß reduzieren.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Wenigen Unternehmern ist ein Förderinstrument bekannt, das Mitarbeiterausbildungen zu einem hohen Prozentsatz unterstützt. Gemeint ist hier das beim Arbeitsmarktservice angesiedelte Programm „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“. Grundsätzlich kann jedes österreichische Unternehmen diese Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Förderung werden einzelne Zielgruppen besonders gefördert, z. B. Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen habe, oder Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben. Ein besonderer Fokus des Programms liegt bei weiblichen Arbeitskräften, die eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben.
Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte ist besonders auf die Förderung von klassischen vollversicherten Mitarbeitern ausgelegt. Gleich vorweg, nicht förderbar sind folgende Personengruppen: Unternehmenseigentümer, Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe, Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis und überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung der Weiterbildung vorsieht, sowie Lehrlinge.
Voraussetzungen
Wichtig für die Weiterbildung ist, dass sie arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar ist. Hinzu kommt, dass sie neben einigen anderen Mindestvoraussetzungen mindestens 16 Stunden dauert, wobei vor allem Studien an Universitäten sowie reine Produktschulungen ausgenommen sind. Grundsätzlich muss vom Schulungsinstitut ein Lehrplan vorgelegt werden und die Schulungen sollten im Schulungsinstitut stattfinden.
Wenn dies alles erfüllt ist, besteht die Möglichkeit, 50 Prozent der Kurskosten mit einer Deckelung von 10.000 Euro pro Person und Begehren fördern zu lassen. Die Förderung wird bei einer AMS-Landesgeschäftsstelle oder über das eAMS-Konto beantragt. In Niederösterreich gibt es dazu ein entsprechendes Formular direkt auf der AMS-Website zum Download.
Geförderte Fortbildung für Unternehmer
Gerade im Kreativwirtschaftsbereich sind jedoch viele Unternehmen als Einpersonenunternehmen (EPU), also ohne Mitarbeiter tätig. Hier ist Fortbildung ebenso ein Muss. Es gibt eine Förderung, die nicht bekannt ist, um den Kostenfaktor zu minimieren. Gemeint ist hier konkret der Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung des Landes Niederösterreich. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Gründung zumindest ein Kalenderjahr vor Antragseinreichung der Förderung zurückliegt und sie somit seit mindestens einem Jahr im Besitz eines aktiven Gewerbescheins sind. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer maximalen Höhe von 2500 Euro.
Wichtig zu wissen ist, dass die Förderung nur aktive Eigentümer und Geschäftsführer erhalten können, wenn kein weiteres Angestelltenverhältnis besteht. Die besuchten Kurse müssen mindestens 40 Einheiten umfassen und mit einem Zertifikat abschließen. Darüber hinaus können nur Teilnahmegebühren für Kurse gefördert werden, welche an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder eine laut Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtete Akademie bzw. Schule ist.
Bildung war in der Vergangenheit und ist in der Gegenwart wichtig für die persönliche und fachliche Weiterentwicklung von Unternehmern sowie Mitarbeitern und wird es in der Zukunft noch verstärkt sein. Beide Förderinstrumente ermöglichen es, die finanzielle Belastung, die die hochwertige Ausbildung mit sich bringt, auf ein leistbares Maß zu reduzieren. Diese Förderungen sind ein Beispiel von vielen und manchmal auch weniger bekannten Fördermaßnahmen seitens des Bundes, der Länder und der Wirtschaftskammern, um Unternehmer noch erfolgreicher zu machen.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung
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