Redaktion Werbemonitor

Förderungen, Stundungen und Hilfen

Es ist gar nicht so einfach, die Übersicht zu behalten, welche Fördermaßnahmen es gibt und wie lange sie Gültigkeit haben. Nachfolgend haben wir wichtige Unterstützungen für die Kreativbranche zusammengestellt.

Details zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie in den unterschiedlichen Portalen. Bitte folgen Sie einfach den angeführten Links. Weiters können Sie die Corona-Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Betriebe auf einer Website abrufen. Oberstes Ziel der Bundesregierung ist es, Beschäftigung und Liquidität der Unternehmen zu erhalten. Die Unterstützungsleistungen werden immer wieder adaptiert oder erweitert. Bitte halten Sie sich am Laufenden.

Maßnahmen 2021

Zuschuss

  • Fixkostenzuschuss/Verlustersatz: Phase 2 bis 30.06.
    Je nach Umsatzeinbruch die Fixkosten anteilig decken: www.fixkostenzuschuss.at
  • Härtefall-Fonds **): Phase 2 bis 15.06.
    Sicherheitsnetz für Unternehmer. Mehr Informationen, Kriterien und Beantragung.
  • Investitionsprämie: Investition bis 28.02.2023**) fertigzustellen (2025**) bei >20 Mio. €)
    Zuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen.

  • Filmwirtschaft Comeback-Zuschuss: bis 32.12.
    Comeback-Zuschuss für Film- und TV-Produktionen.

Arbeitsmarkt

Erleichterung

  • Einkommensteuersenkung: unbefristet
    Entlastungsmaßnahmen für Niedrigverdiener sowie ein Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen.

  • Degressive/beschleunigte AfA: unbefristet
    Es gibt neue Abschreibemöglichkeiten – die degressive AfA. Bei Gebäuden kommt es zu einer beschleunigten Abschreibung. Hier gibt es Informationen und Beispiele für Unternehmen.

  • Steuer-Stundungen/Ratenzahlungen
    Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell für bereits gestundete Abgaben, Ratenzahlung bis 30.06.2022 (Phase 1) bzw. 31.03.2024 (Phase 2).

Garantie und Haftung

  • Überbrückungsgarantie: bis 30.06.**)
    Laufzeit bis 5 Jahre (große Unternehmen: 6 Jahre).

Sonstige

  • Schutzschirm Veranstaltungen: für Veranstaltungen bis 31.12.2022
    Für Veranstaltungen bis 31.12.2022.

Corona-Unternehmenshilfen

Hinweis: Um genauere Informationen zu den Maßnahmen (z.B. Antragsfrist) zu erhalten, besuchen Sie bitte die angeführte Webseite. Zusätzlich wurden noch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen umgesetzt: z.B. Kreditstundungen für Kleinstunternehmen, Gutscheinlösungen (z.B. für die Veranstaltungsbranche), Förderungen wie der Digitalisierungscheck, ausgedehnte Abgabefristen für Steuererklärungen oder das Testangebot Sichere Gastfreundschaft. Stand: 03.02.2021, Quelle WKO
**) Maßnahme wurde verlängert, Betrachtungs- bzw. Förderzeiträume bereits bekannt, Richtlinie ist noch ausständig.

Foto: iStock.com/Elena Sharipova

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