Datenschutzgrundverordnung: E-Mail-Adressen, E-Mail-Marketing, Cookies
Was tun mit vorhandenen E-Mail-Adressen?
Leider gibt es dafür nicht so viele Möglichkeiten. Sie können „dubiose“ E-Mail-Adressen ausmisten und/oder bis 25. Mai legalisieren. Es bieten sich sogenannte „Zuckerl“ an, um nochmals mit einer Einwilligung an die E-Mail-Adressen zu kommen wie z. B. Whitepaper, E-Books etc. Aber bitte achten Sie auf die separate Einwilligung für das „Geschenk“ plus der Einwilligung für mögliche zukünftige Newsletter. Der Empfänger muss für jede Einwilligung (Kopplungsverbot) separat ankreuzen!
Cookies
Es gibt keine Kekse, sondern eine kleine Textdatei, die auf dem Computer eines Users bei einem Besuch einer Website gespeichert wird. Bei wiederholten Besuchen tritt der Cookie in Aktion und gibt Informationen über das Surfverhalten preis. Es geht dabei um mögliche Einstellungen des Nutzers auf einer Seite oder um Informationen, welche die Website quasi selbst gesammelt hat. Hier fallen mehrere rechtliche Komponenten zusammen
- Telekommunikationsgesetz (TKG): § 96 Abs. 3
- Zustimmungserfordernis, um einen Dienst, der vom Benutzer ausdrücklich gewünscht ist, zur Verfügung zu stellen
- Informationspflicht (Betroffenenrechte DSGVO) an „prominenter Stelle, in einfacher und klarer Sprache‟, wie ein User ein Cookie akzeptieren kann
- welche personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden
- auf welcher Rechtsgrundlage
- für welche Zwecke
- Speicherdauer
- Programmierung – Schreiben des Cookies erst nach Bestätigung durch User
Beispiele für Cookies
- Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nützen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
- Zur Webseitenverbesserung setzen wir Cookies ein. Wenn du diese Website weiterhin besuchst, erklärst du dich damit einverstanden. (Datenschutz & Widerspruchshinweis)
- Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
E-Mail-Marketing
Gerade in Kreativbetrieben ist dies oft eine klassische Leistung für Kunden. Überprüfen Sie die nachfolgenden Punkte, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
- Prüfen Sie, ob vorhandene Adressen „rechtmäßig“ erworben sind
- Prüfen Sie, ob die Genehmigung (zweckgebunden) vorliegt
- Definieren Sie klare Regeln für die Verwendungszustimmung
- Dienstleister sorgfältig auswählen und ADV abschließen
- Nehmen Sie die Newsletter in die AGB und Datenschutzerklärung auf
- Ermöglichen Sie die Abwicklung der Auskunft (Formulare)
Der ideale Newsletter
- Double-Opt-In (DOI)
- Nachweis des DOI Einwilligung dokumentieren
- nur E-Mail-Adresse als Pflichtfeld (Grundsatz Datensparsamkeit)
- Abmeldelink
- Kopplungsverbot berücksichtigen
- Impressum
- Das erste E-Mail muss werbefrei sein
Wir haben für Sie zahlreiche Links zusammengestellt.
AGB der Werber mit Hinweis auf DSGVO / Muster-AGB anklicken > Sie werden weiter auf die AGB-Datenbank der Wirtschaftskammer verwiesen > in der Liste nach unten zu den Werbeagenturen scrollen.
WKO-Online-Ratgeber
DSGVO: Kurzüberblick
DSGVO: Fragen und Antworten
Musterdokumente (Übersicht)
Musterverarbeitungsverzeichnis
Mustervertrag für die Auftragsverarbeitung
Der Artikel entstand mit dem geprüften Datenschutzexperten Dkkfm. Andreas Daxböck, MA MMC. Er ist unser Vortragender bei der Tour durch die Bezirke.