Datenschutz
Was Kreativbetriebe beachten müssen!
Die Datenschutzgrundverordnung hinterlässt so manchen rauchenden Kopf. Es herrschen große Unsicherheiten aufseiten der Kreativbetriebe, aber auch bei deren Kunden. Für die Mitglieder der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation gibt es eine Veranstaltungsreihe in den Bezirken. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen und Begrifflichkeiten.
Was sind personenbezogene Daten?
Es gibt Standarddaten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc. Dann gibt es die besonderen Daten wie Religionszugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit. Manche Daten müssen in einem Unternehmen gesammelt werden. Wenn es z. B. einen Mitarbeiter mit evangelischem Bekenntnis gibt, muss dieser am Karfreitag freihaben. Weitere Daten wie Strafverurteilungen sind möglicherweise bei einem Detektivbüro wichtig. Hinzu kommen noch die sexuelle Orientierung und sämtliche Gesundheitsdaten oder biometrische Daten.
Welche Rechte haben Personen?
Informationen und Betroffenenrechte sind ohne unangemessene Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats zu erfüllen (diese Frist kann um höchstens weitere zwei Monate verlängert werden).
- Auskunftsrecht (auch über geplante Speicherdauer)
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung und auf „Vergessenwerden“
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung an alle Empfänger
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Regelungen betreffend automatisierte Generierung von Einzelentscheidungen einschließlich
Profiling
Was muss dokumentiert werden?
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ führen. Der Inhalt ist ähnlich den derzeitigen DVR-Meldungen. Enthalten muss sein: die eigenen Kontaktdaten, die Verarbeitungszwecke, eine Beschreibung der Datenkategorien und der Kategorien von betroffenen Personen, die Empfängerkategorien, gegebenenfalls Übermittlungen von Daten an Drittländer, wenn möglich die vorgesehenen Löschungsfristen und eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen.
Geförderte Beratung
In einem vierstündigen Beratungspaket stellt ein geprüfter Datenschutzexperte nach einer Ist-Analyse den Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen fest. Sie erhalten zudem individuelle Handlungsempfehlungen und erste Maßnahmen werden entwickelt.
Kosten für das Beratungspaket: EUR 400,00 + USt
Förderung: Die WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation und die WKNÖ übernehmen einmalig 50 Prozent dieser Kosten!
ACHTUNG: Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderung ist die Teilnahme an einem der Basisworkshops. Hier erhalten Sie auch den Beratungsgutschein in Höhe von EUR 200,00.
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