Dkkfm. Andreas Daxböck, MA MMC

Digital- & Marketingconsulting

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Weihnachtskekse?
Oder was wir über Internetcookies wissen sollten …

Die Tage werden kürzer und die Weihnachtszeit naht mit Riesenschritten. Ein guter Grund, sich über die so geliebten und leckeren Bäckereien Gedanken zu machen. Aber das ist eine andere Geschichte. Heute geht es um das Thema „Cookies im Internet“. Wie sieht die Sache aus der Sicht von Anbieter und Konsument aus?

In der letzten Zeit überschwemmen uns die Fenster, in denen Cookies ausgewählt und bestätigt werden müssen. Kaum noch Websites, die das Thema kurz und überschaubar behandeln. Warum das so ist, ist sehr schnell erklärt. Einerseits gibt es den durch die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verschärften Datenschutz, der die explizite Freigabe der Benutzer erfordert, wenn personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden. Andererseits ist der Nutzen der Werbewirtschaft und des Internethandels umso größer, je besser man über das Nutzerverhalten Bescheid weiß. Verkaufsaktionen und personalisierte Werbung können zielgerichtet und auf die jeweiligen Nutzer angepasst platziert werden. Dass damit sehr viel Geld zu verdienen ist, haben wir am Beispiel von Google & Co schon mitbekommen. Klarheit und Vereinfachung in der Sache hätte die ePrivacy-Regulation bringen sollen – mehr dazu am Ende des Artikels.

Technik
Dass Cookies kleine Textdateien sind, die beim Besuch einer Internetseite im Browser des Nutzers gespeichert werden, wissen wir. Wird die entsprechende Internetseite erneut aufgerufen, erinnert sich der Browser des Nutzers und sendet den Inhalt der Cookies zurück. Dies ermöglicht eine Wiedererkennung des Nutzers und legt die Basis für weitere Schritte (Anzeigen von Werbung etc.). Bei Cookies unterscheiden wir zwischen technisch notwendigen (für die Funktion einer Website erforderlich, Login-Daten oder Spracheinstellungen) und technisch nicht notwendigen Cookies, die zusätzlich Nutzerdaten erheben. Dazu zählen beispielsweise Tracking-Cookies, Targeting-Cookies sowie Cookies von Social-Media-Websites. Bestimmte Cookies werden nach Beendigung der Browser-Sitzung automatisch gelöscht (sogenannte Session Cookies), andere werden für eine vorgegebene Zeit bzw. dauerhaft im Browser des Nutzers gespeichert und löschen sich danach selbstständig (sogenannte temporäre oder permanente Cookies). In Cookies werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten gespeichert, sondern nur eine Online-Kennung.

Aus der Sicht des Anbieters
Für Anbieter von Dienstleistungen gibt es fast unerschöpfliche Möglichkeiten für Cookies, damit Online-Angebote bereitgestellt werden können. Die Cookies kommen für folgende Funktionen zur Anwendung:

  • Identifizierung bzw. Authentifizierung der Nutzer
  • Nutzereingaben temporär speichern (z. B. Inhalt eines Warenkorbs oder Formulars)
  • bestimmte Nutzerpräferenzen speichern (z. B. Such- oder Spracheinstellungen)
  • technische Parameter für störungsfreie Wiedergabe von Video- bzw. Audio-Dateien Nutzungsverhalten aufzeichnen und auswerten (z. B. geklickte Werbebanner, besuchte Unterseiten, gestellte Suchanfragen) – Marketing-Cookies
  • Marketing-Cookies werden verwendet, um interessenbasierte Werbung anzuzeigen
  • Marketing-Cookies Dritter
    Hier erlaubt man anderen Unternehmen, Daten der Website-Besucher zu erheben, um den Nutzern interessenbasierte Werbung bzw. Online-Angebote anzuzeigen
  • Tracking-Cookies im Zusammenhang mit Social-Media-Plugins
    Die Einbindung von Social-Media-Plugins führt dazu, dass diese Anbieter ebenfalls Cookies speichern

Aus der Sicht des Benutzers
Wollen Benutzer nicht die ganze Flut an Cookies zulassen, wird ihre Geduld manchmal sehr strapaziert. Endlose Listen und Untergruppen sowie optische Beeinflussung (NEIN-Button ist kleiner als JA-Button) machen die Feinjustierung aufwendig. User können die Speicherung von Cookies über die Browser-Einstellungen deaktivieren und bereits gespeicherte Cookies jederzeit in ihrem Browser löschen. Es gilt zu beachten, dass danach diverse Online-Angebote ohne Cookies möglicherweise nicht oder nur noch eingeschränkt funktionieren. Widersprüche gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen werden teilweise über sogenannte „Opt-Out-Cookies“ gesteuert. Wenn der Benutzer alle Cookies löscht, findet ein Widerspruch daher keine Berücksichtigung mehr und muss erneut eingegeben werden. Die Verwendung von Cookies kann gezielt gesteuert werden, indem man entsprechende Programme oder Browser-Erweiterungen installiert.

ePrivacy-Verordnung
Dass die ePrivacy-Regulierung Klarheit und Vereinfachung in der Sache hätte bringen sollen, habe ich schon erwähnt. Diese gilt als Pendant zur DSGVO. Das Ziel ist, vor allem den Schutz  von Bürgern im Internet durch konkrete Datenschutzvorgaben für digitale Kommunikation zu verbessern. Dazu gehören Internetzugang, Messaging-Dienste, browserbasierte E-Mail-Dienste sowie die Internettelefonie (VoIP-Telefonie). Gemäß der ePrivacy-Richtlinie dürfen technisch notwendige Cookies (siehe oben) ohne die Zustimmung von Nutzern gesetzt werden. Sie dienen dem Seitenbetreiber darüber hinaus zu statistischen Zwecken. Demgegenüber müssen Besucher laut Richtlinie vorher zustimmen, bevor Cookies nicht zwingend notwendige Daten speichern. Ursprünglich war geplant, dass ePrivacy und die DSGVO gleichzeitig in Kraft treten sollen. Von diesem Vorhaben hat man sich längst verabschiedet, denn die EU-Mitgliedsstaaten können sich seit Jahren nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Von manchen Ratsmitgliedern wird sogar eine vollkommene Neugestaltung der Verordnung gewünscht. Da auch bei der ePrivacy-Verordnung eine Übergangszeit vorgesehen ist, muss man also nicht mit einer plötzlichen Umsetzung des Entwurfs rechnen. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt – daher müssen bis zur Einführung dieser Verordnung eben technisch aufwendigere Lösungen umgesetzt werden. Da es mittlerweile ausreichend Tools und viele Experten und Webentwickler gibt, können sich die Werber auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren – die Werbung!

One more thing ...
Ich möchte an dieser Stelle wieder zu den weihnachtlichen Freuden zurückkommen. Meine Lieblingskekse sind die Vanillekipferl – am besten nach Omas Rezept! In diesem Sinne wünsche ich eine besinnliche Weihnachtszeit – und bleibt gesund!

Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung
Präferenzmanagement
Zentrale Widerspruchsmöglichkeit für verschiedene Tools
ePrivacy-Verordnung – Status und Chronologie
Hier geht es zu Omas Vanillekipferl-Rezept

Foto: iStock.com/alvarez

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