Checkliste bei Finanzprüfungen
Wer soll genau was tun, wenn die Finanzpolizei oder der Prüfer vom Finanzamt vor der Tür steht?
TIPP des Steuerberaters:
- Ruhe bewahren
- Im Vorfeld mit der WK-Bezirksstelle, dem Steuerberater oder einer fachkundigen Person grundsätzlich die Vorgehensweise besprechen
- Schulung des Personals
Pflichten Finanzpolizei
- Ausweispflicht (Lichtbildausweis im Scheckkartenformat)
- Grund des Besuchs angeben
- Auskunft geben, was kontrolliert werden soll
- Rechtsbelehrung
- Laufenden Geschäftsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigen
- Beamte müssen immer zumindest zu zweit sein
- Protokoll erstellen und Kopie aushändigen
- Kontrolle: geeignet, erforderlich und angemessen
Grenzen Finanzpolizei
- Gezieltes Durchsuchen nur dann, wenn es eine richterliche Anordnung gibt, diese muss VOR der Amtshandlung vorliegen (gestattet: „in Augenschein nehmen“)
- Achtung: bei Gefahr in Verzug
Pflichten Unternehmer
- Kontaktperson bzw. Ansprechpartner festlegen
- Parteienvertreter (Steuerberater oder Rechtsanwalt) informieren und evtl. beiziehen
- Abklären, ob man als Beschuldigter, Verdächtiger, Zeuge oder als Auskunftsperson befragt wird
Unternehmer bitte beachten
- Keine Unterlagen aushändigen oder Kopien anfertigen (Dokumente nachreichen)
- Evtl. Protokoll aufnehmen
- Nicht ratsam: körperlicher Widerstand gegen die Amtshandlung (Beschwerde möglich)
Registrierkasse-Nachschau
- Registrierkasse angeschafft?
- Belehrung – Kryptoeinheiten und Registrierkasse müssen ab 1.4.2017 funktionieren
Was tun, wenn das Finanzamt zweimal klingelt?
Foto: bacho12345 © 123RF.com