Mag. Dieter Walla

Mag. Dieter Walla &
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Auf dass das Melken fröhlich weitergeht …

In den vergangenen Ausgaben habe ich schon mehrfach über Autos geschrieben. Zumeist ging es um die Steuerbegünstigung von E-Autos. Heute darf ich vom Gegenteil berichten. Seit 1. Jänner 2020 hat sich der Satz für die Normverbrauchsabgabe (NOVA) um einen Prozentpunkt erhöht. Was jetzt nach nicht besonders viel klingt, war aber nur der Anfang. Die Bombe platzt (aber nicht im Sinne des Kalenderbucheintrags unseres Bundespräsidenten) am 1. Juli 2021.

Ab Juli 2021 unterliegen Pick-ups, Geländewagen und vor allem Klein-Lkw, oder wie es im Amtsdeutsch so schön heißt: Kraftfahrzeuge der Gattung N1, der NOVA. Bisher galt die NOVA nur für Krafträder, sprich Motorräder und Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (…). Dass diese nun auf Lastkraftfahrzeuge, sprich Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, ausgeweitet wird, stellt meines Erachtens eine sehr weite Auslegung des grundsätzlich der NOVA zugrundeliegenden Gedankens dar.

NOVA – neue Berechnung
Zusätzlich zur neuen Fahrzeuggattung, die besteuert wird, kommt es noch zu Verschärfungen in der Berechnung. So berechnet sich die NOVA ab 1. Juli folgendermaßen: NOVA-Satz in Prozent = (CO2-Emissionswert in g/km –  112 g/km) : 5. Dieser Abzugsbetrag (112 g/km) reduziert sich künftig pro Jahr um 3 g/km. Der so ermittelte Steuersatz ist derzeit mit 32 Prozent NOVA gedeckelt (vgl. 2016: 16 Prozent!). Ab 1. Juli hebt sich der Deckel auf 50 Prozent vom Nettokaufpreis, wohlgemerkt! Zusätzlich dürfen aktuell 40 Euro pro Gramm CO2 bezahlt werden, das die Freigrenze von 275 g/km überschreitet; immerhin darf man sich bei dieser Rechnung einmalig 350 Euro abziehen. Ab 1. Juli sind es dann 50 Euro Ab Juli 2021 unterliegen Pick-ups, Geländewagen und vor allem Klein-Lkw, oder wie es im Amtsdeutsch so schön heißt: Kraftfahrzeuge der Gattung N1, der NOVA. Bisher galt die NOVA nur für Krafträder, sprich Motorräder und Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (…). Dass diese nun auf Lastkraftfahrzeuge, sprich Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, ausgeweitet wird, stellt meines Erachtens eine sehr weite Auslegung des grundsätzlich der NOVA zugrundeliegenden Gedankens dar.

NOVA – neue Berechnung
Zusätzlich zur neuen Fahrzeuggattung, die besteuert wird, kommt es noch zu Verschärfungen in der Berechnung. So berechnet sich die NOVA ab 1. Juli folgendermaßen: NOVA-Satz in Prozent = (CO2-Emissionswert in g/km –  112 g/km) : 5.
Dieser Abzugsbetrag (112 g/km) reduziert sich künftig pro Jahr um 3 g/km. Der so ermittelte Steuersatz ist derzeit mit 32 Prozent NOVA gedeckelt (vgl. 2016: 16 Prozent!). Ab 1. Juli hebt sich der Deckel auf 50 Prozent vom Nettokaufpreis, wohlgemerkt! Zusätzlich dürfen aktuell 40 Euro pro Gramm CO2 bezahlt werden, das die Freigrenze von 275 g/km überschreitet; immerhin darf man sich bei dieser Rechnung einmalig 350 Euro abziehen. Ab 1. Juli sind es dann 50 Euro stimmen, so wird ein vom Finanzamt ungeliebter Luxus-SUV wie ein Porsche Macan um rund 7.500 Euro teurer, ein Audi Q5 um rund 6.100 Euro. Dass Unternehmer aber mitunter Lieferwägen benötigen, wird in dieser Überlegung völlig außer Acht gelassen. Ein Mercedes Sprinter verteuert sich durch die NOVA (derzeit NULL) um freundliche 17.000 Euro, ein Fiat Ducato gar um rund 21.200 Euro.

Wer über die Anschaffung eines Lieferwagens der Kategorie N1 nachdenkt, sollte schnell sein.

Wer also aktuell über die Anschaffung eines Lieferwagens der Kategorie N1 nachdenkt, sollte schnell in der Entscheidung sein, denn nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen gilt: „Die beschriebenen Änderungen treten mit 1. Juli 2021 in Kraft. Insofern für ein Kraftfahrzeug ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und dieses vor dem 1. November 2021 geliefert wird, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage weiter angewendet werden.“ Der Steuerberater mit dem guten Kaffee rät daher bei geplanten Anschaffungen von Lieferwägen oder PS-starken Kraftfahrzeugen, den Gang zum Fahrzeughändler rasch zu terminisieren. Bei den aktuellen Wartezeiten auf Neuwagen kann die Auslieferung vor 1. November 2021 nämlich tatsächlich das Problem werden. Insbesondere, da in der Fahrzeuggattung der leichten Nutzfahrzeuge eine elektrische Alternative aktuell nicht wirklich angeboten wird, ich darf an „Ich will Spaß, ich geb Gas“ erinnern.

Hier geht es zu den erwähnten Beiträgen im Artikel, alle von Steuerberater Mag. Dieter Walla verfasst.
Das Auto: heilige Kuh der Österreicher
Ich will Spaß, ich geb Gas
Nachhaltig: Die heilige Kuh Auto

iStock.com/CatLane

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