Redaktion Werbemonitor

Projektkalkulator

Wollen Sie rasch wissen, welchen Zeitfaktor Sie im Durchschnitt für ein Logo-Design kalkulieren sollten oder wie viele Stunden die Erstellung einer Website in Anspruch nehmen wird? Was kostet ein Corporate Design? Dann ist der Projektkalkulator das richtige Werkzeug. Durch die webbasierte Lösung können Sie die Funktionalität des Kalkulators von überall nützen. Voraussetzung - lediglich ein Internetanschluss.

Als Anwendungsbeispiel bietet sich hier etwa die direkte Beratung beim Kunden an, wo sozusagen vor Ort eine "Schnellkalkulation" erstellt werden kann. Doch für welche Leistungen sollten Kreative Nutzungshonorare verrechnen? Im Projektkalkulator sind die Tätigkeiten in Kreativ- und Standardleistungen gegliedert. In der Werbebranche wird zwischen Kaufverträgen für Umsetzungsarbeiten und Werkverträgen für Kreativleistungen, wie Grafiken, Texte, Illustrationen oder Konzeptideen, die eine geistige Schöpfung nach sich ziehen, unterschieden. Das Kreativhonorar deckt daher lediglich die Arbeitszeiten ab, welche Kreative für die Erbringung der Aufgaben benötigen.

Nutzungshonorare
Das Werk zeichnet sich im Wesentlichen durch eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers aus. Dafür steht diesem laut Gesetz für die Verwendung seines Werkes ein Nutzungshonorar zu. Der Projektkalkulator der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation schlüsselt auf, wo branchenüblich Nutzungshonorare verrechnet werden. Empfohlen wird, auf Rechnungen klar auszuweisen, ob ein Entgelt mit oder ohne Nutzungsrecht ausgestellt wurde. Dabei ist anzuführen, welches Nutzungsrecht mit dem Preis erworben wurde. Für die Berechnung der Nutzungshonorare wird ein branchenübliches Multiplikatorenmodell verwendet, das die räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Nutzungsrechte an einem Werk berücksichtigt. In der Praxis wird folgender Verrechnungsschlüssel verwendet: Nutzungswert x Entwurfsvergütung – Nutzungshonorar. Das Nutzungsrecht für Kreativleistungen kann mit dem Projektkalkulator einfach ermittelt werden.

Kreativ- oder Standardleistung?
Laut Projektkalkulator wird eine fachlich korrekte handwerkliche Umsetzungsarbeit eines Werbeauftrages auf Basis branchenspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten als Standardleistung bezeichnet. Diese Umsetzungsarbeiten beinhalten keine Nutzungsrechte. Darunter fallen z. B. allgemeine gebrauchsgrafische Arbeiten, journalistische Textarbeiten, Reinzeichnungen, Umsetzungen von Anzeigenideen in verschiedenen Formaten u. v. a. m.

Übrigens, eine Befragung zeigt, dass bereits jedes vierte Mitglied der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation den Projektkalkulator verwendet.

Honorarordnung und Agenturprovision
Nach dem Kartellgesetz 2005 und den einschlägigen EU Wettbewerbsrichtlinien ist das Bezwecken oder das Bewirken einer Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbes verboten. Das bedeutet, dass Honorarordnungen und -leitlinien (Richtpreise) und sonstige Tarifempfehlungen, die eine unmittelbare oder mittelbare Preisfestsetzung vorsehen, kartellrechtlich verboten sind.  

In diesem Sinne hat der Fachverband Werbung und Marktkommunikation in den Jahren 2002 bis 2004 in seinem Bereich alle Honorar- und Kalkulationsrichtlinien widerrufen. Wir weisen darauf hin, dass es nach der österreichischen und europäischen Rechtslage Unternehmen rechtlich nicht erlaubt ist, derartige kartellrechtswidrige Kalkulations- und Honorarrichtlinien anzuwenden.

Starten Sie hier zum Projektkalkulator

Als zweitgrößte Fachgruppe österreichweit im Bereich Werbung werden rund 3.400 Mitglieder mit ca. 4.200 Gewerbeberechtigungen betreut. Hier finden Sie umfangreiche Informationen sowie unterschiedliche Serviceleistungen für Ihre tägliche Praxis.

Kontakt

WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten
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Fax: 02742 851 - 19719
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