Redaktion Werbemonitor

Barrierefrei - Einsatz und Gebrauchsanweisungen

Sie betrifft alle Branchen und Berufsgruppen: die Barrierefreiheit von Websites. Kreativunternehmen sollten sich fragen, wo diese Hürden ent- bzw. bestehen. Die folgende Checkliste kann helfen, in einem schnellen Überblick zu erfassen, ob der eigene Onlineauftritt tauglich ist.

Nach dem E-Governmentgesetz ist der Bund verpflichtet, behördliche Internetauftritte seit 2008 so zu gestalten, dass der barrierefreie Zugang zum Web für behinderte Menschen möglich ist. Für den privatwirtschaftlichen Bereich regelt das Bundes-Behindertengesetz die generelle Gleichstellung von Personen mit körperlicher, geistiger und psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung von Sinnesfunktionen. Eine Behinderung soll beim öffentlichen Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Informationen keine Benachteiligung darstellen. Grundsätzlich sind Websites so zu gestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sich selbstständig auf der Website zurechtfinden können. Bei der Überprüfung von Websites hilft es, die Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen miteinzubeziehen, sich in deren Lage zu versetzen und aufzuspüren, wo Barrieren entstehen.

"Es sind keine verbindlichen Standards oder Regelungen definiert, was Websites erfüllen müssen."

Barrierefreies Web
Sämtliche Informationen und Serviceangebote auf Websites oder in Webshops, die öffentlich zugänglich sind, stehen unter Diskriminierungsschutz. Menschen mit Sehbehinderungen, hörbehinderte und motorisch eingeschränkte Personen können im Web auf Wahrnehmungs-, Verständnis- bzw. Zugriffsprobleme treffen. Dazu zählen ungenügende Farbkontraste, fehlende Skalierbarkeit und Textalternativen, keine Navigationshilfen, komplexer Satzaufbau, zu kurze Timeouts und keine Bedienung mit der Tastatur.

Größere Reichweite und bessere Erreichbarkeit der Zielgruppe
Ein barrierefreier Internetauftritt verbessert die Reichweite und erhöht die Anzahl potenzieller Benutzer. Die einwandfreie Darstellung einer Website mit universellem Design auf unterschiedlichen Browsern und Endgeräten wird besser gewährleistet. Der Wartungsaufwand für etwaige Sonderlösungen wird dadurch minimiert bzw. entfällt. Auch bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist ein barrierefreier Onlineauftritt ein wichtiges Kriterium.

Checkliste:
Es sind keine verbindlichen Standards oder Regelungen definiert, was Websites erfüllen müssen. Eine Website hat jedenfalls dem Stand der Technik unter Einsatz der bestmöglichen Methodik zu entsprechen und dabei ein barrierefreies Design aufzuweisen. 100 % Barrierefreiheit gibt es auch im Internet nicht, da unterschiedliche Formen der Beeinträchtigung existieren. Eine konkrete und allgemein gültige Lösung zur Darstellung von Inhalten gibt es nicht. Vielmehr ist im Einzelfall die Umsetzbarkeit der Techniken zur Sicherstellung der entsprechenden Grundsätze bzw. Richtlinien zu prüfen:

- Für jeden nicht-Text-Inhalt sind Textalternativen bereitzustellen, sodass dieser in eine andere erforderliche Form (Großschrift, Braille, Sprache, Symbole, einfachere Sprache) geändert werden kann
- Für zeitgesteuerte Medien (Audio- und Videodateien) sind Alternativen bereitzustellen
- Inhalte sind so zu gestalten, dass diese auf verschiedene Weise ohne Verlust an Information oder Struktur (etwa durch ein einfacheres Layout) präsentiert werden können
- Ein erleichtertes Sehen und Hören der Inhalte, einschließlich des Vorder- und Hintergrundes, soll für die Nutzer ermöglicht werden
- Das Ausführen aller Funktionalitäten per Tastatur ist sicherzustellen
- Nutzer sollen ausreichend Zeit haben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden
- Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden
- Orientierungs- und Navigationshilfen sowie Hilfen beim Auffinden von Inhalten sind bereitzustellen
- Texte sind lesbar und verständlich zu gestalten
- Websites sind so zu gestalten, dass Darstellung und Funktionsweise voraussagbar sind
- Zur Vermeidung und Korrektur von Fehlern sind unterstützende Funktionen bereitzustellen
- Die Kompatibilität mit Benutzeragenten einschließlich assistierender Technologien ist sicherzustellen

In der Praxis wird empfohlen, die Website von Personen mit Behinderungen testen zu lassen. Hilfestellung leisten diesbezüglich auch die Behindertenverbände.

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