Das bundeseinheitliche Werbeabgabegesetz ist per 1.6.2000 als Abgabe für Werbeleistungen in Printmedien in TV und Hörfunk sowie im Bereich der Außenwerbung in Kraft getreten und hat damit die Anzeigen- und Ankündigungsabgaben der Länder und Gemeinden ersetzt.
Was unterliegt der Werbeabgabe?
Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Es braucht also grundsätzlich drei Voraussetzungen, damit eine Werbeabgabepflicht entsteht: Es muss eine Werbeleistung vorliegen, sie muss im Inland erbracht werden und sie muss entgeltlich sein.
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